Jetzt Newsletter abonnieren: Bleiben Sie informiert und registrieren Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter.

Selbstverständlich können Sie den Newsletter jederzeit über den Link in unserem Newsletter wieder abbestellen.

Datenschutz*

Eins ist sicher: Hier finden Sie was Sie suchen!

Home

Steuernews Ärzte

Aufwendungen für Professorentitel

Finanzgericht erkennt Betriebsausgabenabzug an

Betriebsausgaben versus Privatausgaben

Als Betriebsausgaben werden jene „Ausgaben“ definiert, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz/EStG). Hingegen können Aufwendungen für die allgemeine Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringen, weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen dienlich sind (§ 12 Abs. Nr. 1 Satz 2 EStG).

Vollständigen Artikel lesen
Sicher steuern. Informiert. Newsletter registrieren

Weitere Steuernews Ärzte