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Aufwendungen für eine Reiki-Behandlung

Eine Steuerpflichtige beauftragte eine Therapeutin mit diversen (Fern-)Reiki-Behandlungen.

Sachverhalt

Eine Steuerpflichtige beauftragte eine Therapeutin mit diversen (Fern-)Reiki-Behandlungen. Ein Arzt der Klinik, in der die Steuerpflichtige behandelt wurde, bestätigte dieser, dass die Therapeutin als freie Mitarbeiterin in das Therapiekonzept der Klinik eingebunden sei und „auf ärztliche Veranlassung hin Gespräche und seelsorgerische Aktivitäten“ durchgeführt habe. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen dennoch nicht als außergewöhnliche Belastung an.

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