Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Am 31.12.2016 kann der Arzt/die Ärztin alle genannten Unterlagen aus dem Jahr 2006 vernichten, für die die 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt. Dies betrifft also die Buchführungsunterlagen, sofern in den Dokumenten 2006 der letzte Eintrag erfolgt ist. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für 2005 kann ebenfalls vernichtet werden, wenn diese in 2006 beim Finanzamt eingereicht worden ist. Dokumente, für die die 6-jährige Aufbewahrungsfrist gilt, können bis zum Jahr 2010 vernichtet werden. Dies betrifft unter anderem die in 2010 empfangene oder abgesandte Praxiskorrespondenz. Die genannten Aufbewahrungsfristen gelten aber nicht, soweit die betreffenden Dokumente für die Besteuerung weiterhin von Bedeutung sind. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die steuerliche Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Für ärztliche Unterlagen wie Patientenunterlagen oder sonstige Aufzeichnungen über Untersuchungen und Analysen gilt im Regelfall eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt nach Abschluss der Behandlung. Längere Aufbewahrungsfristen gelten unter anderem für Aufzeichnungen über die Behandlung mit radioaktiven Stoffen oder für Aufzeichnungen über Röntgentherapien (jeweils 30 Jahre nach § 43 Strahlenschutzverordnung bzw. Röntgenverordnung).
Stand: 29. November 2016
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Ärztinnen und Ärzte müssen als selbstständig Tätige Einnahmen- und Ausgabenbelege für die Erstellung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung, die Praxiskorrespondenz sowie alle
Behandlungen im Ausland Altersunabhängige Berücksichtigung Eine Steuerpflichtige hatte in Österreich und in Brüssel Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchführen lassen. Das Finanzamt hat
Hinzugewinnung neuer Patienten bei geringfügiger Tätigkeit unschädlich Begünstigte Veräußerung Veräußern Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis, entsteht im Regelfall ein nicht unerheblicher Aufgabegewinn.