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Arztkosten lohnsteuerfrei übernehmen

Als Anlass für eine Unterstützungsleistung reicht auch eine gewöhnliche Arztrechnung.

Beihilfen und Unterstützungen

Beihilfen in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Öffentliche Arbeitgeber müssen beispielsweise die Beihilfevorschriften beachten. Bewegen sich die Zuwendungen der Höhe nach innerhalb der Beihilfevorschriften, kommt eine Besteuerung im Regelfall nicht in Betracht. Doch auch private Arbeitgeber können in Krankheits- oder Unglücksfällen steuerfrei Unterstützungen leisten. Übersteigen die Unterstützungsleistungen pro Jahr und Arbeitnehmer € 600,00 nicht, ist keine Steuerpflicht gegeben (vgl. im Einzelnen Lohnsteuer-Richtlinien R 3.11 Abs. 2 Satz 4).

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