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Arzt- und Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Aktuelle Finanzgericht- und BFH-Rechtsprechung

Außergewöhnliche Belastungen

Als außergewöhnliche Belastungen gelten größere Aufwendungen und Ausgaben, die Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und mit denen die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes nicht belastet ist. Solche Aufwendungen können bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abgezogen werden, vorausgesetzt sie werden nicht bereits entweder als Betriebsausgabe oder als Sonderausgabe abgezogen.

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