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Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.

Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden (§ 35a Einkommensteuergesetz-EStG). Die Steuerermäßigung gilt allerdings nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Finanzverwaltung hat im aktuellen Anwendungsschreiben vom 9.11.2016, IV C 8 – S 2296 b/07/10003 :008 (BStBl 2016 I S. 1213) eine umfassende, beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter Handwerkerleistungen veröffentlicht. Unter anderem sind die Reparatur und die Wartung von Elektroanlagen begünstigt.

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