Die Erhebung des Solidaritätszuschlags nach dem Solidaritätszuschlaggesetz 1995 über das Kalenderjahr 2019 hinaus ist heftig umstritten. Die Bundesregierung plant einen Abbau des Solidaritätszuschlags allerdings nur in Stufen. Nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 21.8.2019 soll der Solidaritätszuschlag ab 2021 für rund 90 % der Steuerpflichtigen wegfallen. Hierzu ist geplant, die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag erhoben wird, auf € 16.956,00 (bei Einzelveranlagung) bzw. € 33.912,00 (bei Zusammenveranlagung) anzuheben. Damit sollen Alleinstehende mit einem Bruttojahreslohn von € 73.874,00 bzw. eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von € 151.990,00 vom Solidaritätszuschlag vollständig entlastet werden. Darüber hinaus soll die Milderungszone dergestalt angepasst werden, dass die Abgabe nicht sofort in voller Höhe (mit 5,5 %) fällig wird.
DATEV Digitale Kanzlei 2021 ist eine Auszeichnung der DATEV eG an ihre Mitglieder, die im vorangegangenen Jahr hohe Standards bei der Umsetzung digitaler Verfahren im Rahmen der Finanzbuchhaltung ihrer Mandanten anlegten. Die Klinge Steuerberater erhalten dieses Jahr das begehrte Label. Wir sind sehr stolz, dass wir in diesem Jahr als Digitalkanzlei ausgezeichnet wurden. Wir zeigen mit dem DATEV-Award, dass wir zu den innovativsten Digitalkanzleien Deutschlands zählen.
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