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A1-Bescheinigungen

Arbeitnehmerentsendung

Arbeitnehmerentsendung

Werden Arbeitnehmer vorübergehend, das heißt für nicht länger als 24 Monate, ins Ausland entsandt, muss der Arbeitgeber eine sogenannte „A1-Entsendebescheinigung“ beantragen. Diese Entsendebescheinigungen dienen der Überwachung der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge für innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz entsandte Mitarbeiter. Bei vorübergehender Entsendung müssen nämlich trotz Beschäftigung im Ausland alle Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland weiter gezahlt werden. Seit dem 1.1.2019 sind A1-Entsendebescheinigungen zwingend elektronisch zu beantragen. Bis 30.6.2019 konnten in begründeten Einzelfällen Anträge noch in Papierform eingereicht werden.

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