Mit dem E-Auto rund € 350 jährlich verdienen – mit der THG-Prämie 2022
Über die THG-Prämie können Betreiber von reinen E-Fahrzeugen gut und gerne für das Jahr 2022 350 Euro dazuverdienen – mit minimalen Aufwand. Für Privatleute ist das sogar steuerfrei. Dabei wird vom Umweltbundesamt ein CO2-Minderungszertikat für das E-Fahrzeug erstellt, und dieses Zertifikat können Sie an Mineralölunternehmen verkaufen. Die gute Nachricht: Für diesen komplexen Vorgang gibt es Dienstleister.
Was ist zu tun?
Für die THG-Prämie für 2022 muss der Antrag für Ihr E-Fahrzeug bis zum 28.02.2023 beim Umweltbundesamt (UBA) eingereicht werden. Ein früheres und vollständiges Einreichen ist besser, da eine lückenhafte Einreichung nicht fristwahrend ist.
Sie können den Antrag selbst einreichen. Aber Sie können auch einen Service-Anbieter nutzen, der die Abwicklung übernimmt – und vor allem den anschließenden Verkauf des Zertifikats an die Kraftstoffbranche organisiert. Ihr Aufwand reduziert sich deutlich. Ein Scan des Fahrzeugscheins reicht in der Regel aus.
Electrive hat eine gute Übersicht über THG-Anbieter.
Für Privatleute: Große Serviceanbieter für Privatkunden sind der Stromkonzern EnBW oder der ADAC. Beim ADAC gibt es für Mitglieder noch einen kleinen Bonus hinzu. Allerdings hat der ADAC noch keine Prämien ausbezahlt (Stand: 12.09.2022).
Für Gewerbe: Der Anbieter muss Gewerbekunden annehmen, und er sollte die Prämie netto auszahlen. Ein Beispiel ist „Geld für E-Auto“.
Die Höhe des Geldbetrags können Sie mitbestimmen:
Variante 1: Pauschale. Der Serviceanbieter zahlt einen Pauschalbetrag. Manche Anbieter bezahlen eine niedrige Pauschale, diese aber relativ zügig. Die Anbieter mit höherer Pauschale zahlen erst, nachdem der komplette Vorgang abgewickelt wurde. Das kann bis zu einem halben Jahr dauern.
Variante 2: Börsenpreis minus Provision.
Für ein E-Auto oder einen E-Roller können Sie jährlich 1 Tonne CO2-Minderung verkaufen.
Der rechnerische Zertifikats-Höchstpreis liegt bei 600 Euro je Tonne CO2 – das entspricht der Höhe der Strafzahlungen, die die Mineralkonzerne zahlen müssen. Die Preise für die Zertifikate liegen im Bereich um 200 bis 500 Euro pro Tonne, abhängig von der Marktsituation.
Die Vermittler behalten vom Börsenpreis beispielsweise 10 – 20 % Provision ein.
Manche Anbieter zahlen Mindestpreise plus einen möglichen Börsenmehrerlös, andere Anbieter rechnen den reinen Börsenpreis und reichen das Risiko – und die Chancen – voll durch.
Vorsicht: Manche Anbieter wie „Geld für E-Auto“ bieten als Standard nur Vermarktungsabos an, beispielsweise für „12 Monate“. Das bedeutet aber, dass damit die Vermarktung für 2 Kalenderjahre über den Anbieter laufen muss. Wenn Sie den Anbieter nur für ein Kalenderjahr nutzen wollen, müssen Sie das bei solchen Anbietern konkret vereinbaren. In der Regel ist das möglich.
à Eine Vermarktung zum Pauschalpreis ist attraktiv, sofern die Pauschale hoch genug ist.
Wer bekommt die THG-Prämie?
Die THG-Prämie können alle reinen E-Fahrzeuge erhalten, für die Sie einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) haben und die deshalb ein ganz normales Kennzeichen haben.
Typische Beispiele sind E-Autos, E-Motorräder, E-LKW und E-Busse.
Aktuell sind auch E-Roller und S-Pedelecs (Klasse L, 45 km/h) per freiwilliger Zulassung prämienfähig, aber es könnte sein, dass der Staat das als Schlupfloch sieht und dieses 2023 schließt.
Ein neu zugelassenes Neufahrzeug ist für das ganze Jahr prämienberechtigt, auch wenn es z.B. erst am 30.12. zugelassen wird.
Die Fahrzeuge müssen in Ihrem Eigenbesitz oder geleast sein. Wenn Sie (Dauer-)Mietwagen in der Flotte haben, brauchen Sie eine Vollmacht des Vermieters.
Offiziell brauchen Sie eine eigene Lademöglichkeit für das Fahrzeug; eine normale Steckdose genügt.
Privat: Die Einkünfte sind steuerfrei, weil es für diese Prämie eine Ausnahmeregelung gibt.
Geschäftsfahrzeuge: Die THG-Prämien sind Einkünfte und müssen entsprechend versteuert werden.
Plug-in-Hybride gelten nicht, da sie nicht rein elektrisch fahren.
Normale Pedelecs und Lastenräder, also mit Abregelung bei 25 km/h, gehen nicht.
Fahrzeuge ohne Fahrzeugschein? Ein Umweg ist nötig
Sie brauchen für die THG-Prämie einen Fahrzeugschein für das E-Fahrzeug.
Wenn das Fahrzeug keine Zulassung erfordert – also Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen – können Sie es freiwillig zulassen.
Achtung: Dieses „Schlupfloch“ könnte vom Gesetzgeber bald geschlossen werden.
Zur Zulassung brauchen Sie die CoC-Papiere.
Das Fahrzeug bekommt dann ein Motorradkennzeichen, auch kleine Kennzeichen sind möglich.
Kennzeichen müssen eigentlich beleuchtet werden. Eine Nachrüstung scheint nicht nötig zu sein.
Sonstige Nachteile hat die freiwillige Zulassung nicht: Steuer- und HU-Pflicht entstehen nicht. Das Kennzeichen muss nicht mehr jährlich gewechselt werden. Die Versicherungskosten können im ersten Jahr höher sein als mit Versicherungskennzeichen, aber dafür werden jährlich Schadenfreiheitsrabatte gesammelt.
Außerdem kann man von der Polizei angehalten werden, weil das Kennzeichen keine TÜV-Plakette hat. Da muss man den Beamten dann erklären, dass das Fahrzeug eine freiwillige Zulassung hat und alles in Ordnung ist.
THG-Prämie für Ladesäulen
Sie haben eine öffentliche Ladesäule, an der auch Fremde laden können – gegen Bezahlung oder gratis? Dann können Sie für jede „getankte“ kWh eine THG-Prämie erhalten.
Üblich sind bei den großen Anbietern 5 – 18 ct/kWh.
Der Betrag steigt deutlich, wenn Sie den Strom für die Ladesäule selbst mit Sonnen- oder Windenergie erzeugen und die Anlage nicht am Stromnetz hängt. Strom aus dem Netz zukaufen ist erlaubt, wenn es Ökostrom ist. Dieser muss gesondert erfasst werden.
Für normale Wallboxen zuhause oder im Betrieb für die eigenen Fahrzeuge gibt es keinen Anspruch, da ja schon der Anspruch beim Fahrzeug entsteht.
Was ist die THG-Quote?
Die Kraftstoffanbieter sind dazu verpflichtet, jedes Jahr den CO2-Ausstoßes des Kraftstoffs weiter zu reduzieren. Sie müssen also die „THG-Quote“ erhöhen. THG steht für Treibhausgasminderung.
Das geht über die Beimischung von synthetisch erzeugtem Sprit aus Ökostrom. Dieser ist schlecht verfügbar. Oder es geht über den Zukauf von Minderungszertifikaten aus dem Verkehrssektor.
Diese Minderungszertifikate sind eine Handelsware: Wenn Sie ein E-Fahrzeug haben, sparen Sie „offiziell“ CO2 ein. Diese rechnerische, pauschale CO2-Einsparung können Sie über Zwischenhändler an die Kraftstoffanbieter verkaufen.
Das nennt sich dann „THG-Prämie.“ Sie kann jedes Jahr genutzt werden.
Wie wird die THG-Prämie berechnet?
Das Umweltbundesamt (UBA) legt für 2022 fest, dass sich der jährliche Durchschnittsverbrauch von E-Fahrzeugen sich folgendermaßen darstellt:
2.000 kWh für Autos (M1), Motorräder etc. Bei einem Verbrauch von 18 kWh je 100 km entspricht das einer Jahreslaufleistung von 11.111 km. Auch wenn Sie mehr Kilometer fahren, können Sie nur den pauschalen Wert ansetzen.
3.000 kWh für leichte Nutzfahrzeuge (N1)
72.000 kWh für Busse (M3)
Der nächste Faktor ist der CO2-Ausstoß:
Für 2022 nimmt das UBA an, dass jede kWh des deutschen Strommixes einen CO2-Ausstoß 428 Gramm / kWh (119 kg / GJ) verursacht. Das sind bei 2.000 kWh 0,856 Tonnen CO2. Ein sparsamer Verbrenner hätte auf 11.111 km bei 4,5 Litern Benzinverbrauch auf 100 km und 2,37 kg CO2 je Liter einen CO2-Ausstoß von 1,17 Tonnen.
Dann wird dieser strombedingte CO2-Ausstoß des E-Fahrzeugs mit dem Faktor 0,4 multipliziert. Das entspricht in etwa dem Effizienzvorteil eines E-Autos gegenüber einem Verbrenner und damit der reinen CO2-Einsparung.
Anschließend wird das Ergebnis noch mal mit 3 multipliziert. Das geschieht aus politischen Gründen, um die Elektromobilität zu fördern.
Dabei kommt als Ergebnis eine CO2-Minderung in Höhe von in etwa 1 Tonne CO2 heraus.
Diese Tonne CO2 ist Ihre CO2-Minderung. Diese können Sie verkaufen.